Auffangwannen §62 WHG - Neues Projekt

Suchen
Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Leistungen
WHG - Fachbetrieb seit mehr als 20 Jahren

Das Errichten, Instandsetzen, Reinigen und Stilllegen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen darf bei erhöhtem Gefährdungspotential nur durch besonders qualifizierte Unternehmen, den

Fachbetrieben nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

erfolgen.

Wir sind Fachbetrieb nach §62 Wasserhaushaltsgesetz und somit qualifiziert und berechtigt, Beschichtungs-Systeme in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagenvon wassergefährdenden Stoffen einzubauen.


Wie zum Beispiel in Bereichen von:

  • Auffangwanne
  • Öl- und Kraftstofftanks
  • Heizanlagen
  • Generatoren und Trafoanlagen
  • Notstromaggregaten
  • Lagern von chemischen Flüssigkeiten
  • Galvanotechnik

Diese Zertifizierung bedeutet, dass wir regelmäßig vom TÜV Rheinland überprüft werden. Unsere Mitarbeiter verfügen über das entsprechende Fachwissen und "Know-How" im Umgang mit diesen speziellen Systemen und deren sicherheitsrelevanten Anforderungen. Diese Qualifikation müssen wir jedes Jahr neu unter Beweis stellen, um weiterhin als WHG-Fachbetrieb für Sie tätig zu sein.

Dies stellen wir sicher durch:

  • speziell geschultes Fachpersonal
  • Einsatz ausschließlich zugelassener Systeme von deutschen Herstellern
  • strikte Einhaltung von Normen und Vorschriften
  • professionelle Arbeitsprozesse auf der Baustelle
 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü